Neuvergabe eines Bewachungsauftrages als Betriebsübergang
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2012, 1 Sa 24/11
Der Bewachungsauftrag für umfassende Sicherheitsdienstleistungen wurde neu vergeben. Das vom bisherigen Auftragnehmer entwickelte Datenverarbeitungs-Sicherheitssystem wurde vom neuen Auftragnehmer weiterhin verwendet, da es für die Erfüllung der gestellten Aufgaben zwingend notwendig war. Damit sieht das LAG Baden-Württemberg die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB gegeben. Damit wurde das Arbeitsverhältnis des klagenden Wartungstechnikers nicht mit der Vergabe des Auftrages an eine neue Firma beendet. Im Rahmen des Betriebsüberganges ist der Wartungstechniker in der neuen Firma weiter zu beschäftigen.