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angemessen

In welcher Höhe ist Zuschlag für Nachtarbeit angemessen?

26. April 2019 von Klaus Patzwaldt

Nachtzuschlag für Pflegekräfte

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.06.2018, Aktenzeichen 3Sa 226/17

Im Regelfall beträgt ein angemessener Nachtarbeitszuschlag 25% des jeweiligen Bruttostundenlohnes bzw. wird durch die Gewährung einer entsprechenden Zahl freier Tage realisiert.

Kategorien BLOG Schlagwörter angemessen, Nachtschicht, Nachtschichtzuschlag, Nachtzuschlag
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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