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Betriebsratstagung

Klausurtagung des Betriebsrats zahlt Arbeitgeber

11. April 2013 von Klaus Patzwaldt

Kosten für Klausurtagung des Betriebsrats bezahlt Arbeitgeberin

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2011, 9 TaBV 196/10

Die Arbeitgeberin musste die Kosten einer auswärtigen Klausurtagung des Betriebsrats übernehmen, obwohl sie nicht gewillt war, eine auswärtige Tagung des Betriebsrats zu unterstützen.

Kategorien BLOG Schlagwörter Betriebsrat, Betriebsratstagung, Klausurtagung
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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