Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt

Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BMAS)

Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt

Der Gesetzentwurf vom 31.März 2021 erleichtert die Gründung von Betriebsräten und stärkt den Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er stärkt die Mitbestimmungsrechte beim Einsatz Künstlicher Intelligenz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit in den Betrieben und erleichtert die Arbeit der Betriebsräte.

Größe des Betriebsrats bei Betriebsratswahlen

Betriebsratswahlen – Größe des Betriebsrats

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 06.03.2015, Aktenzeichen 1 TaBV 23/14

Die Anzahl der Personen im Betriebsrat wird von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitskräfte im Unternehmen bestimmt. Für die Betriebsratswahl sind Stammarbeitnehmer und wahlberechtigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen.