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Betriebsrisiko

Das Risiko des Betriebs liegt bei der Arbeitgeberin

22. Juli 2021 von Klaus Patzwaldt

Arbeitgeberin trägt volles Betriebsrisiko

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 23.03.2021, Aktenzeichen 11 Sa 1062/20

Kann die Arbeitgeberin notwendige Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen trägt sie das Betriebsrisiko, unabhängig davon welche Gründe dazu führten.

Kategorien BLOG Schlagwörter Betriebsrisiko
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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