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Betriebsveranstaltung

Teilnahme an Betriebsveranstaltung trotz Freistellung

7. November 2017 von Klaus Patzwaldt

Teilnahme eines freigestellten Mitarbeiters an Betriebsveranstaltungen

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 22. Juni 2017, Aktenzeichen 8 Ca 5233/16

Ohne Sachgrund darf einem freigestellten Mitarbeiter die Teilnahme an betriebsöffentlichen Veranstaltungen nicht versagt werden.

Kategorien BLOG Schlagwörter Betriebsveranstaltung, Freistellung, Sachgrund
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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