Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang
Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang weiter
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2015, Aktenzeichen 1 AZR 763/13
Wird ein Betrieb im Rahmen eines Betriebsübergangs veräußert, gilt eine Gesamtbetriebsvereinbarung weiter, falls der von der Vereinbarung umfasste Geltungsbereich nicht bereits normativ geregelt ist.