Diese verhaltensbedingte Kündigung ist sozial ungerechtfertigt
Verhaltensbedingte Kündigung nach mehreren Abmahnungen sozial nicht gerechtfertigt
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.04.2017, Aktenzeichen 4 Sa 876/16
Die Interessenabwägung im Einzelfall kann auch nach mehreren Abmahnungen eine verhaltensbedingte Kündigung als sozial nicht gerechtfertigt gelten lassen.