Zum Inhalt springen
staging2.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Beurlaubung

Wiederholte Kündigung mit gleichem Grund unzulässig

4. April 2017 von Klaus Patzwaldt

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.11.2016, Aktenzeichen 5 Sa 1183/15

Wird eine Änderungskündigung wiederholt ausgesprochen und stützt sich dabei auf die gleichen unternehmerischen Gründe wie die vorherige Änderungskündigung, ist sie unwirksam.

Kategorien BLOG Schlagwörter Änderungskündigung, betriebsbedingte Kündigung, Beurlaubung, Ruhendes Arbeitsverhältnis
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Steglitzer Damm 115 | 12169 Berlin

Tel. (030) 25 29 98 43
Fax (030) 25 29 93 84
E-Mail: kanzlei@stark-verhandeln.de

BUCH MANAGER BETRIEBSRAT


Struktur und Strategie für eine erfolgreiche Betriebsarbeit

Paperback, 76 Seiten
ISBN-13: 978-3-7407-3385-8

› mehr

VIDEOTIPPS ARBEITSRECHT


Unsere Videoreihe zum Thema Arbeitsrecht.

› mehr

SEMINARE


› mehr

  • Marion Zehe
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Steglitzer Damm 115
    12169 Berlin
  • +49 30 25 29 98 43
  • kanzlei@stark-verhandeln.de
Menü
  • Kanzlei
  • für Arbeitnehmer
  • für Betriebsräte
  • Seminare & Coaching
  • Ratgeber
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Haftungsausschluss
© Marion Zehe, Fachanwältin für Arbeitsrecht, 2023