Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Eingruppierungen

Mitbestimmung bei Eingruppierung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2022, Aktenzeichen 7 TaBV 17/20

Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats an der Eingruppierung dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen. Es bewirkt innerbetriebliche Lohngerechtigkeit und Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen.

Eingruppierung einer Stationsleitung im Krankenhaus

Eingruppierung der Tätigkeit einer Stationsleitung im medizinischen Bereich

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.2020, Aktenzeichen 4 ABR 8/18

Grundlage für die Bewertung der auszuübenden Tätigkeit ist der Arbeitsvorgang. Auf die Bezeichnung der Tätigkeit kommt es für die Bestimmung der zutreffenden Eingruppierung nicht an. Maßgeblich ist, welchem Tätigkeitsmerkmal die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.