Umkleidezeit kann als Arbeitszeit gelten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2016, Aktenzeichen 5 AZR 168/16

Muss von der Arbeitgeberin vorgeschriebene Arbeitskleidung im Betrieb gewechselt werden, so gilt die Umkleidezeit als Arbeitszeit. Innerbetriebliche Wegezeiten, die aus der Vorschrift zum innerbetrieblichen Umkleiden resultieren, sind ebenfalls Teil der Arbeitszeit.

Arbeitgeberin hat Reinigungskosten für Hygienekleidung zu bezahlen

Kosten für Reinigung von Hygienekleidung trägt Arbeitgeberin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2016, Aktenzeichen 9 AZR 181/15

Die Kosten für die Reinigung von Hygienekleidung sind von der Arbeitgeberin zu tragen. Die Arbeitgeberin hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Arbeitnehmer.