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Klagefrist

Klagefrist gegen Kündigung des Arbeitsvertrages verpasst

3. April 2017 von Klaus Patzwaldt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2016, Aktenzeichen 6 AZR 430/15

Wird eine Kündigung mit unzutreffender Kündigungsfrist ausgesprochen, gegen diese aber nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung widersprochen, ist die eigentlich unwirksame Kündigung wirksam.

Kategorien BLOG Schlagwörter betriebsbedingte Kündigung, Klagefrist, Kündigungsfrist
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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