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Kritik

Meinungsfreiheit für Kritik an Geschäftsführung

16. Mai 2016 von Klaus Patzwaldt

Kritik an Arbeitgeberin als freie Meinungsäußerung

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2016, Aktenzeichen 10TaBV 102/15

Kritik an der Geschäftsführung, ohne Beleidigungen oder Schmähungen, unterliegt der vom Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit und kann keine Basis für eine fristlose Kündigung darstellen.

Kategorien BLOG Schlagwörter Kritik, Meinungsfreiheit, Polemik
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Steglitzer Damm 115 | 12169 Berlin

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