Kündigung bei Massenentlassungen ohne ausreichende Information unwirksam

Konsultationspflicht bei Massenentlassungen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2016, Aktenzeichen 15 Sa 1953/15

Werden die Bedingungen der Konsultationspflicht bei Massenentlassungen nicht erfüllt oder werden die Hintergründe der Massenentlassungen nicht ausreichend mitgeteilt, sind die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam. Erst nach abgeschlossenem Konsultationsverfahren können Kündigungen ausgesprochen werden.

Kündigung ohne Massenentlassungsanzeige kann unwirksam sein

Fehlende Massenentlassungsanzeige macht Kündigung unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2015, Aktenzeichen 8 AZR 119/14

Werden mehrere Mitarbeiter innerhalb eines Zeitraumes von 30 Kalendertagen entlassen, ist die Arbeitgeberin zur schriftlichen Massenentlassungsanzeige verpflichtet, falls die Zahl der betroffenen Mitarbeiter die Werte nach § 17 Abs. 1 KschG (Kündigungsschutzgesetz) überschreitet. Erfolgt keine Massenentlassungsanzeige, sind ausgesprochene Kündigungen unwirksam.