Fristlose Kündigung unwirksam
Fristlose Kündigung bei Pflichtverletzung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, Aktenzeichen 2 AZR 28/19
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, Aktenzeichen 2 AZR 28/19
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.