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Sitzungsort

Wo kann der Gesamtbetriebsrat tagen?

12. Oktober 2020 von Klaus Patzwaldt

Ort für eine Sitzung des Gesamtbetriebsrats

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.02.2020, Aktenzeichen   1 TaBV 21/19

Der Gesamtbetriebsrat muss nicht zwangsläufig seine Sitzungen am Unternehmenssitz abhalten. Für eine Sitzung an einem betriebsratlosen Standort müssen jedoch erhebliche Gründe vorliegen.

Kategorien BLOG Schlagwörter Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Kostenerstattung, Sitzungsort
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Steglitzer Damm 115 | 12169 Berlin

Tel. (030) 25 29 98 43
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