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Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat

Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats

25. Oktober 2021 von Klaus Patzwaldt

Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2021, Aktenzeichen 7 ABR 16/20

Wurde ein unternehmenseinheitlicher Betriebsrat durch den Beschluss der Belegschaft gewählt, hat dieser solange Bestand bis ein gegenteiliger Beschluss der Belegschaft vorliegt.

Kategorien BLOG Schlagwörter Betriebsratswahl, Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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