Betriebsrat ist über Personalplanung zu unterrichten
Unterrichtung des Betriebsrats über Personalplanung
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 01.06.2016, Aktenzeichen 13 TaBV 13/15
Der Betriebsrat hat das Recht auf Unterrichtung in Personalangelegenheiten. Dafür hat die Arbeitgeberin alle Tatsachen bekannt zu geben, die sie zur Grundlage ihrer Personalplanung machen möchte.