Betriebsrat ist über Personalplanung zu unterrichten

Unterrichtung des Betriebsrats über Personalplanung

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 01.06.2016, Aktenzeichen 13 TaBV 13/15

Der Betriebsrat hat das Recht auf Unterrichtung in Personalangelegenheiten. Dafür hat die Arbeitgeberin alle Tatsachen bekannt zu geben, die sie zur Grundlage ihrer Personalplanung machen möchte.