Vergütungsordnung – Mitbestimmung nach Betriebsübergang

Mitbestimmung beim Entgelt nach Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2018, Aktenzeichen 1 ABR 53/16

Ein Betriebserwerber ist grundsätzlich zur Fortführung der im Betrieb bestehenden Vergütungsordnung verpflichtet, da er betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers tritt.

Mitbestimmung des Betriebsrats bei mehreren Tarifverträgen im Betrieb

Mitbestimmung bei Vergütungsordnung in tarifpluralem Betrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 15/14

Ist eine Arbeitgeberin an zwei oder mehr tarifliche Vergütungsordnungen mit unterschiedlichen Gewerkschaften gebunden, ist sie grundsätzlich verpflichtet, unter Beteiligung des Betriebsrats die Arbeitnehmer den Entgeltgruppen der jeweiligen betriebsverfassungsrechtlich geltenden Vergütungsordnung zuzuordnen.