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Vorbehalt

Änderungskündigung kann sozial nicht gerechtfertigt sein

30. Mai 2017 von Klaus Patzwaldt

Diese Änderungskündigung ist sozial nicht gerechtfertigt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017, Aktenzeichen 2 AZR 68/16

Wird mit einer Änderungskündigung nicht ausreichend erklärt, welche Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer zukünftig zu erbringen hat, ist diese sozial nicht gerechtfertigt.

Kategorien BLOG Schlagwörter Änderungskündigung, Sozial nicht gerechtfertigt, Vorbehalt
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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