Zustimmungsverweigerung Betriebsrat zu personeller Maßnahme

Beendigung eines Telearbeitsplatzes ohne Zustimmung des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2022, Aktenzeichen 7 ABR 34/20

Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer personellen Maßnahme verweigern, wenn der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in seiner Person liegenden Gründen gerechtfertigt ist oder wenn die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz oder einen Tarifvertrag verstößt.

Betriebsrat unterliegt Begründungspflicht für Zustimmungsverweigerung

Betriebsrat muss Gründe für Zustimmungsverweigerung nennen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 22/14

Es ist nicht möglich, durch eine Betriebsvereinbarung einen Betriebsrat von seiner Begründungspflicht für die Zustimmungsverweigerung zu befreien.