Befristungsmissbrauch von Arbeitsverträgen
Missbrauch befristeter Arbeitsverträge
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.02.2015, Aktenzeichen 5 Sa 1315/14
Die Beschäftigung einer Vertretungskraft über einen Zeitraum von 9,5 Jahren ausschließlich mit befristeten Verträgen indiziert eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung der Vertretungsbefristung. Vertretungen über einen derart langen Zeitraum können auch nicht mit der fehlenden formalen Qualifikation der Vertretungskraft begründet werden.