Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Abgeltung Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2022, Aktenzeichen 9 AZR 353/21

Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist gegenüber dem gesetzlichen Mindesturlaub sowie arbeits- bzw. tarifvertraglichen Ansprüchen auf Erholungsurlaub ein selbstständiger Anspruch.

Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld für Leiharbeitnehmer

Urlaub und Urlaubsgeld für Leiharbeitnehmer

Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 12.05.2022, Aktenzeichen C-426/20

Wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer müssen während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen entsprechen, die für sie gelten würden, wenn sie vom entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. Dazu gehören auch Urlaub und Urlaubsgeld.

Urlaub – Recht auf Mitbestimmung

Mitbestimmung bei Urlaubsgewährung im Einzelfall

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.06.2021, Aktenzeichen 26 TaBV 785/21

Die Gewährung des Urlaubs hat regelmäßig auch dann Auswirkungen auf sonstige Belegschaftsmitglieder, wenn es nur um die Bewilligung für ein konkretes Belegschaftsmitglied geht und ist deshalb auch im Einzelfall mitbestimmungspflichtig.

Können arbeitsfreie Zeiten auf den Urlaub angerechnet werden?

Anrechnung einer Freistellung auf den Urlaubsanspruch

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.10.2020, Aktenzeichen 12 Sa 602/20

Arbeitsfreie Zeiten können nur dann auf den Urlaub angerechnet werden, falls vor dem Urlaubsbeginn eine unwiderrufliche Freistellungserklärung der Arbeitgeberin vorliegt.

Voraussetzungen für die Befristung des Urlaubsanspruches

Verfall von Urlaubsansprüchen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.2020, Aktenzeichen 9 AZR 113/19

Die Befristung des Urlaubsanspruchs setzt grundsätzlich voraus, dass die Arbeitgeberin konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge trägt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Sie muss den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt.

Vorsorglicher Urlaub bei fristloser Kündigung

Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2020, Aktenzeichen 9 AZR 612/19

Die Arbeitgeberin kann einen wirksamen Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass eine von ihr erklärte außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst. Sie muss in diesem Fall eindeutig zum Ausdruck bringen, der Arbeitnehmer werde zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub endgültig von der Arbeitspflicht befreit. Das Urlaubsentgelt ist entweder vor Antritt des Urlaubs zahlen oder dessen Zahlung vorbehaltlos zuzusagen.

Urlaub verfällt nur durch Aufforderung des Arbeitgebers

Befristung von tariflichem Urlaubsanspruch

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2020, Aktenzeichen 9 AZR 259/19

Die Befristung des Urlaubsanspruchs setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitgeber konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge trägt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Er muss den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt.

Urlaubsanspruch – Wann verfällt er?

Wann verfällt nicht genommener Urlaub?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.06.2019, Aktenzeichen 9 AZR 546/17

In seiner weiterentwickelten Rechtsprechung geht das Bundesarbeitsgericht (BAG) davon aus, dass die Arbeitgeberin konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge trägt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Sie muss den Arbeitnehmer erforderlichenfalls förmlich, auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt.

Verfällt Urlaubsanspruch zum Jahresende?

Verfall von Urlaubsanspruch

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2019, Aktenzeichen 9 AZR 541/15

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn die Arbeitgeberin ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.