Können arbeitsfreie Zeiten auf den Urlaub angerechnet werden?

Anrechnung einer Freistellung auf den Urlaubsanspruch

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.10.2020, Aktenzeichen 12 Sa 602/20

Arbeitsfreie Zeiten können nur dann auf den Urlaub angerechnet werden, falls vor dem Urlaubsbeginn eine unwiderrufliche Freistellungserklärung der Arbeitgeberin vorliegt.

Voraussetzungen für die Befristung des Urlaubsanspruches

Verfall von Urlaubsansprüchen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.2020, Aktenzeichen 9 AZR 113/19

Die Befristung des Urlaubsanspruchs setzt grundsätzlich voraus, dass die Arbeitgeberin konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge trägt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Sie muss den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt.

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2013, Aktenzeichen 9 Sa 138/13

Eine Kündigungsschutzklage dient neben der Aufrechterhaltung von direkten Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis auch der Erhaltung von Ansprüchen, die mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, wie etwa Urlaubsansprüchen.

Urlaubsabgeltung bedeutet Zahlung von Geld

Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist reiner Geldanspruch

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2012, 9 AZR 652/10

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers endete durch Kündigung. Nach Beendigung des Rechtsstreites über den Kündigungstermin klagte der Arbeitnehmer die Entlohnung für nicht beanspruchten Urlaub während der Arbeitsphase ein. Mit seinem Urteil stellte das BAG klar, Urlaubsabgeltung ist ein reiner Geldanspruch, der nicht den Verfallsfristen des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) unterliegt.