Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Abgeltung Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2022, Aktenzeichen 9 AZR 353/21

Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist gegenüber dem gesetzlichen Mindesturlaub sowie arbeits- bzw. tarifvertraglichen Ansprüchen auf Erholungsurlaub ein selbstständiger Anspruch.

Halbe Urlaubstage sieht das Gesetz nicht vor

Gewährung halber Urlaubstage

 Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2019, Aktenzeichen 4 Sa 73/18

Die Gewährung des gesetzlichen Mindesturlaubs soll zusammenhängend erfolgen. Abweichende Regelungen sind nur bei Vorlage dringender Gründe möglich. Halbe Urlaubstage sind gesetzlich nicht vorgesehen.