Gleicher Lohn für Leiharbeiter

Gleiches Einkommen bei Arbeitnehmerüberlassung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2014, 5 AZR 1047/12

Beschäftigte, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, haben den Anspruch auf gleiche Entlohnung wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer (Equal-Pay). Gibt es beim Entleiher keine vergleichbaren Arbeitnehmer, so hat der Entleiher Auskunft zu gewähren, zu welchen Bedingungen er eigenes Personal an diesem Arbeitsplatz beschäftigen würde.

Verfallene Gleitzeit wird bezahlt

Verfallene Gleitzeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2013, Aktenzeichen 1 ABR 40/12

Der Verfall von Überstunden im Rahmen von Gleitzeitarbeit kann vom Betriebsrat nicht angegriffen werden, solange der Verfall unter Beachtung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen vollzogen wird und die Vergütungspflicht nicht angetastet wird.

Tariflohn ist unverzichtbar

Verzicht auf Tariflohn ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2014, Aktenzeichen 4 AZR 317/12

Der tarifvertragliche Anspruch auf Lohnleistungen kann nicht durch einen einzelvertraglichen Verzicht aufgehoben werden. Der Verzicht ist selbst dann unwirksam, wenn er erst nach einem Betriebsübergang ausgesprochen wurde.

Keine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund

Fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.20.2013, Aktenzeichen 2 AZR 1078/12

Basiert eine fristlose Kündigung nicht auf einem wichtigen Grund, ist sie unwirksam. Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund setzt voraus, dass eine massive Vertragsverletzung vorliegt, die es nicht erlaubt, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung beidseitiger Interessen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Unterrichtung bei Betriebsübergang

Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2013, Aktenzeichen 8 AZR 824/12

Betriebsangehörige müssen umfassend bei einem Betriebsübergang unterrichtet werden. Dazu gehört insbesondere die Information über die Identität der Erwerberin. Als erforderliche Daten gelten die Angabe zum Handelsregister, die Handelsregisternummer sowie die korrekte Bezeichnung der erwerbenden Firma. Die Identität der Erwerberin muss sich unmittelbar aus der Einsicht ins Handelsregister ergeben.

Rechtsmissbrauch führt nicht zur Unwirksamkeit des befristeten Arbeitsverhältnisses

Mehrfache Befristung des Arbeitsverhältnisses kann rechtsmissbräuchlich sein

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2014, Aktenzeichen 7 AZR 243/12

 Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist bis zu einer Zeitdauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums sind maximal drei Verlängerungen des Arbeitsverhältnisses erlaubt. Wird bei einem verbundenen Arbeitgeber die Befristung fortgesetzt, kann sie rechtsmissbräuchlich sein.

Flashmob kann Streik unterstützen

Streikbegleitender Flashmob ist Arbeitskampf

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.04.2014, Aktenzeichen 1 BvR 3185/09

Gewerkschaftlich organisierte Flasmobs sind generell ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes. Als streikbegleitende Aktionen der Gewerkschaft, mit denen tarifliche Ziele verfolgt werden, fallen Flashmobs unter den Schutzbereich von Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Befristeter Arbeitsvertrag gilt dauerhaft wegen Vorbeschäftigung

Unbefristetes Vorbeschäftigungsverbot für befristete Arbeitsverhältnisse

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2014, Aktenzeichen 7 Sa 64/13

Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) besteht nach Ansicht des LAG Baden-Württemberg ein unbefristetes Vorbeschäftigungsverbot für befristete Arbeitsverhältnisse. Das Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) bestehe zeitlich unbeschränkt. Das Vorbeschäftigungsverbot sei verfassungsgemäß.