Annahmeverzug: Darlegungs- und Beweislast der Arbeitgeberin

Vergütung von Annahmeverzug bei Leistungsunfähigkeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.07.2021, Aktenzeichen 5 AZR 543/20

Bezweifelt die Arbeitgeberin die Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers bezüglich seines gestellten Anspruchs auf Annahmeverzug, trägt sie die Darlegungs- und Beweislast.

Annahmeverzug – Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2021, Aktenzeichen 5 AZR 520/20

Ein Arbeitnehmer muss sich nur dann böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienst anrechnen lassen, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert.

Wann Anrechnung von anderweitig erzieltem Verdienst?

Anrechnung von anderweitig erzieltem Verdienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.02.2021, Aktenzeichen 5 AZR 314/20

 

Wird das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, der eine unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung beinhaltet, scheidet eine Anrechnung von anderweitigem Verdienst aus, da die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeberin dadurch aufgehoben wurden und sich die Arbeitgeberin während dieser Zeit nicht im Annahmeverzug befindet. Lediglich bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kommt eine Anrechnung von anderweitigem Verdienst in Betracht.

Auskunftsanspruch über anderweitigen Verdienst

Böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.05.2020, Aktenzeichen 5 AZR 387/19

Der Auskunftsanspruch über möglicherweise böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienst erfordert, dass der Auskunftsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und sich die notwendigen Informationen nicht selbst auf zumutbare Weise beschaffen kann. Das bedeutet, dass er zunächst alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternehmen muss, die Auskunft auf andere Weise zu erlangen. Die Gewährung materiell-rechtlicher Auskunftsansprüche darf die Darlegungs- und Beweissituation nicht unzulässig verändern.

Änderung einer Stellenbeschreibung verhindert nicht den Beschäftigungsanspruch

Beschäftigungsanspruch nach Änderung einer Stellenbeschreibung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2016, Aktenzeichen 3 Sa 262/16

Eine Arbeitgeberin kann nicht einseitig den Inhalt der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten durch die Änderung einer Stellenbeschreibung verändern.

Annahmeverzug – Vergütung bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2016, Aktenzeichen 5 AZR 853/15

Ein Arbeitnehmer kann die vereinbarte Vergütung verlangen, nachdem er seine Arbeitsleistung wörtlich angeboten hat und die Arbeitgeberin die Arbeitsleistung ablehnt oder eine erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt.

Vergütungsanspruch für Arbeitsleistung bei Annahmeverzug

Annahmeverzug – Vergütungsanspruch ohne Arbeitsleistung

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.02.2015, Aktenzeichen 15 Sa 1464/14

Bietet ein Arbeitnehmer der Arbeitgeberin rechtzeitig seine Arbeitskraft an, gerät die Arbeitgeberin unter Annahmeverzug. Nimmt die Arbeitgeberin das berechtigte Angebot der Arbeitskraft nicht an, gerät sie in die Verpflichtung, Vergütungsansprüche ohne erbrachte Arbeitsleistung zahlen zu müssen.

Fehlender leidensgerechter Arbeitsplatz – Schadenersatz

Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlender Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes

Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 22.03.2012, 5 Sa 336/11

Wird ein Arbeitnehmer wegen nicht ausreichender Arbeitsfähigkeit vom Arbeitgeber freigestellt, so hat er Anspruch auf Schadenersatz. Der Anspruch entsteht jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber in der Lage ist, einem gesundheitlich behinderten Mitarbeiter einen leidensgerechten Arbeitsplatz zuzuweisen und eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters mit bestimmten, seinem Arbeitsvertrag entsprechenden Tätigkeiten möglich ist.

Insolvenzgeld wegen Annahmeverzug

Anspruch auf volles Insolvenzgeld wegen Annahmeverzug

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.05.2012, L 18 AL 385/10

Ein Veranstaltungsunternehmen beschäftigte für die Aufführung eines Musicals befristet einen Schauspieler. Die Generalprobe wurde abgebrochen, es musste ein anderer Veranstaltungsort gefunden werden. Im Laufe der Zeit zeigte sich, der Veranstalter war nicht in der Lage einen neuen Aufführungsort zu bestimmen. Damit kam das Veranstaltungsunternehmen in Verzug, weil es die vereinbarte Arbeitsleistung nicht in Anspruch nahm. Durch den entstandenen Annahmeverzug, der von einer Insolvenz begleitet war, mussten dem Schauspieler vereinbarte Auftritte vergütet werden, obwohl die Veranstaltungen nicht stattfanden.