Annahmeverzug – Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2021, Aktenzeichen 5 AZR 520/20

Ein Arbeitnehmer muss sich nur dann böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienst anrechnen lassen, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert.

Vorsätzliche Vertragsverletzung – Schadenersatz

Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.06.2018, Aktenzeichen 8 AZR 141/16

Einem etwaigen Verfall der Ansprüche auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung steht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, wenn der Schuldner den Eindruck erweckt hat, der Gläubiger könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung einer geltenden Ausschlussfrist erfüllt werde.