Teilzeitarbeit nach Elternzeit
Teilzeit nach Elternzeit im Schichtbetrieb möglich
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.01.2013, Aktenzeichen 7 Sa 766/12
Auch im Rahmen von Schichtarbeit sind Teilzeitwünsche von Mitarbeitern zu berücksichtigen und, soweit betrieblich machbar, umzusetzen.