Kündigung ohne konkreten Kündigungstermin wirksam

Wirksamkeit einer Kündigung mit auslegbarem Kündigungstermin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen 6 AZR 805/11

Eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin wurde mit möglichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB untersetzt. Zusätzlich wurde die längstmögliche Kündigungsfrist gem. § 111 InsO von maximal 3 Monaten erwähnt. Die gekündigte Industriekauffrau war der Auffassung, die Kündigung sei unwirksam, da kein konkreter Kündigungstermin genannt wurde.

Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit

Arbeitsvertrag ohne Zeitvereinbarung bezieht sich auf betriebsübliche Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2013, Aktenzeichen 10 AZR 325/12

Wurde im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit vereinbart, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die betriebsübliche Arbeitszeit vereinbart wurde. Dafür spielt es keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt.

Meinungsfreiheit statt Schweigepflicht

Meinungsfreiheit für Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.02.2013, Aktenzeichen 2 Sa 386/12

Die Verpflichtung von Mitarbeitern zur Verschwiegenheit über betriebliche Angelegenheiten ist nur in einem Umfang zulässig, der durch berechtigte betriebliche Interessen gedeckt ist. Eine Zeitungsredaktion konnte nicht nachweisen, inwiefern eine Aussage über die personelle Besetzung der Redaktion die betrieblichen Interessen verletzt.

Freigestellter Betriebsrat hat Anspruch auf Zeiterfassung

Zeiterfassung für freigestellte Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.07.2013, Aktenzeichen 7 ABR 22/12

Mitglieder des Betriebsrates, die von ihrer Arbeit freigestellt sind, um ungehindert ihrer Arbeit als Betriebsratsmitglied nachgehen zu können, haben einen Anspruch darauf, das Zeiterfassungssystem der Arbeitgeberin zu nutzen.

Keine Rückzahlung der Ausbildungskosten

Rückzahlung von Ausbildungskosten

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28.05.2013, Aktenzeichen 3 AZR 103/12

Ausbildungskosten müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn die Rückzahlung eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Eine unangemessene Benachteiligung besteht etwa darin, dass die Rückzahlung nur an das vertragswidrige Verhalten einer Seite gebunden ist. Eine Rückzahlung ist auch ausgeschlossen, wenn bereits die Rückzahlungsklausel als unangemessene Allgemeine Geschäftsbedingung anzusehen ist.

Sonderleistungen für Leiharbeitnehmer

Weihnachtsgeld für Leiharbeitnehmer

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 2 Sa 398/12

Nach dem Equal-Pay Prinzip haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Entlohnung wie vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers. Das betrifft neben den monatlichen Zahlungen auch Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld.

Werkvertrag ungültig da Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsverhältnis trotz Werkvertrag

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2013, Aktenzeichen 2 Sa 6/13

Beschäftigte, die über einen Werkvertrag entsandt wurden, gelten als Mitarbeiter, wenn sie überwiegend direkte Arbeitsanweisungen des Unternehmens erhalten, in dem sie beschäftigt sind.

Bei Kündigung Freistellung von der Arbeit

Freistellung bei Kündigung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2013, Aktenzeichen 18 SaGa 175/13

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Eine einseitige Freistellung kann nur erfolgen, wenn schwerwiegende Interessen des Arbeitgebers verletzt werden.

Unbefristeter Arbeitsvertrag trotz Befristung

Unbefristeter Arbeitsvertrag durch Irrtum des Arbeitgebers

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.04.2013, Aktenzeichen 2 Sa 237/12

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist unwirksam, wenn mit der Verlängerung des Arbeitsvertrages die Zweijahresfrist nach § 14 Abs. 2 TzBfG um mindestens einen Tag überschritten wurde.

Abfindung löst keine Sperrzeit für Arbeitslosengeld aus

Trotz Abfindung Anspruch auf Arbeitslosengeld

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2013, Aktenzeichen L9 AL 42/10

Droht eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung der Arbeitgeberin, so hat ein Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er zuvor eine hohe Abfindung erhalten hat. Eine Sperrzeit ist nicht zu verhängen.