Betriebsratswahl nur in ganz besonderer Ausnahme nichtig

Nichtigkeit einer Betriebsratswahl nur als besonderer Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 08.12.2021, Aktenzeichen 11 TaBVGa 09/21

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, wenn ein so eklatanter Verstoß gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl vorliegt, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht.

Betriebsratswahl – Elektronische Bekanntmachungen

Betriebsratswahl – Zulassungsverfahren für Vorschlagslisten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2021, Aktenzeichen 7 ABR 36/20

Hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben ausgehängt und ergänzend in elektronischer Form bekannt gemacht, müssen die Vorschlagslisten und weitere Bekanntmachungen ebenfalls sowohl durch Aushang als auch in der für das Wahlausschreiben ergänzend gewählten elektronischen Form vorgenommen werden.

Die Nachfrist von drei Arbeitstagen ist zwingend vorgeschrieben und steht nicht zur Disposition des Wahlvorstands, dieser kann die Frist weder verlängern noch verkürzen. Setzt der Wahlvorstand im Beanstandungsschreiben eine Frist, die nicht den Vorgaben des § 8 Absatz 2 WO entspricht, verstößt er damit gegen seine Verpflichtungen aus der Wahlordnung.

Wann gibt es konzernweiten Kündigungsschutz?

Kündigungsschutz innerhalb einer Konzerngesellschaft

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 03.02.2022, Aktenzeichen 3 Ca 1698/21

Ist eine Arbeitnehmerin in die Matrixstruktur des Konzerns eingebunden, muss ihre Kündigung auch innerhalb dieser Struktur betrachtet werden, nicht nur bezogen auf die jetzige Arbeitgeberin. Ein konzernweiter Kündigungsschutz kommt vor allem dann in Betracht, wenn im Arbeitsvertrag ein konzernweiter Einsatz der Arbeitnehmerin vereinbart wurde.

Einigungsstelle bei der Corona-Testpflicht

Einigungsstelle ist bei der Corona-Testpflicht nicht offensichtlich unzuständig

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.03.2022, Aktenzeichen 7 TaBV 164/22

Eine Einigungsstelle ist nur dann offensichtlich unzuständig, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Mit-bestimmung des Betriebsrats in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes zusammenfassen lässt.

Prüfung der Wirksamkeit einer Verdachtskündigung

Bewertung einer Verdachtskündigung

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 23.08.2022, Aktenzeichen 7 Sa 1190/20

Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Verdachtskündigung muss eine große Wahrscheinlichkeit für eine Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers bestehen, die ihrerseits wiederum eine negative Prognose bezüglich dieses individuellen Arbeitnehmers ergibt. Der Verdacht auf eine Pflichtverletzung muss auf konkreten, vom Kündigenden darzulegenden und gegebenenfalls zu beweisenden Tatsachen beruhen. Er muss ferner dringend sein.

Massenentlassungen und krankheitsbedingte Entlassungen

Überschreitung Schwellenwerte Massenentlassungen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2021, Aktenzeichen 7 Sa 405/21

Auch krankheitsbedingte Entlassungen sind bei der Ermittlung des Schwellenwertes für Massenentlassungen zu berücksichtigen. Mit dem Betriebsrat sind Möglichkeiten zu beraten, wie Massenentlassungen vermieden oder eingeschränkt und deren Folgen gemindert werden können.

Zustellung elektronischer Lohanbrechnung nur mit Zustimmung

Elektronische Zustellung der Lohnabrechnung bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 23.09.2021, Aktenzeichen 2 Sa 179/21

Die in elektronischer Form übermittelte Lohnabrechnung gilt nur dann als dem Empfänger zugegangen, wenn er zuvor ausdrücklich oder konkludent zu erkennen gegeben hat, dass er mit der elektronischen Übermittlung der Lohnabrechnung einverstanden ist.

Annahmeverzug: Darlegungs- und Beweislast der Arbeitgeberin

Vergütung von Annahmeverzug bei Leistungsunfähigkeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.07.2021, Aktenzeichen 5 AZR 543/20

Bezweifelt die Arbeitgeberin die Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers bezüglich seines gestellten Anspruchs auf Annahmeverzug, trägt sie die Darlegungs- und Beweislast.