Sondervergütungen sind keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung

Berücksichtigung von Sondervergütung bei krankheitsbedingter Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2021, Aktenzeichen 2 AZR 125/21

Leistungen, etwa in Form von Sondervergütungen, die die Arbeitgeberin zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt, stellen selbst dann keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung dar, wenn sie nicht allein für den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern auch für eine Arbeitsleistung im Bezugszeitraum gezahlt werden.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber

Zeiterfassungssystem ist verpflichtend für Arbeitgeber

Arbeitsgericht Emden, Urteil vom 20.02.2020, Aktenzeichen 2 Ca 94/19

Arbeitgeber sind zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung entsprechend der europäischen Grundrechte-Charta verpflichtet.

Aufstellung Wählerliste Betriebsratswahl

Nur in Ausnahmefällen kann Betriebsratswahl nichtig sein

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.06.2021, Aktenzeichen 7 ABR 24/20

Treten Fehler in der Betriebsratswahl auf, kann diese zwar für unwirksam erklärt werden, aber nur in absoluten Ausnahmefällen für nichtig.

Der Betriebsrat führt im Falle seines Rücktritts die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist. Die Geschäftsführungsbefugnis besteht auch dann fort, wenn nur noch ein Betriebsratsmitglied im Amt ist.

Annahmeverzug – Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2021, Aktenzeichen 5 AZR 520/20

Ein Arbeitnehmer muss sich nur dann böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienst anrechnen lassen, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert.

Ohne ausreichende Begründung keine Kündigung

Kündigung ohne ausreichende Begründung ist unwirksam

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.03.2021, Aktenzeichen 5 Sa 278/20

Die Arbeitgeberin hat die Tatsachen zu beweisen, die eine Kündigung bedingen. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie damit begründet wird, dass der Arbeitsvertrag zu belastend für das Unternehmen sei. Arbeitnehmer können nicht mit einer betriebsbedingten Kündigung aus dem Betrieb gedrängt werden, obwohl Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedarf objektiv vorhanden sind.

Urlaub – Recht auf Mitbestimmung

Mitbestimmung bei Urlaubsgewährung im Einzelfall

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.06.2021, Aktenzeichen 26 TaBV 785/21

Die Gewährung des Urlaubs hat regelmäßig auch dann Auswirkungen auf sonstige Belegschaftsmitglieder, wenn es nur um die Bewilligung für ein konkretes Belegschaftsmitglied geht und ist deshalb auch im Einzelfall mitbestimmungspflichtig.