Welche Fristen sind für eine Kündigungsschutzklage einzuhalten?
Eine Kündigungsschutzklage muss 3 Wochen nach Zugang eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung von Anfang an als wirksam. Um die Wirksamkeit der Klage anzufechten, muss zwingend eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Es gibt nur enge Grenzen innerhalb derer eine nachträgliche Kündigungsschutzklage zugelassen werden kann.