Schadenersatzanspruch wegen ungenügender Auskunft zur Datenspeicherung

Auskunftsanspruch Datenschutz – Schadenersatzanspruch

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2021, Aktenzeichen 10 Sa 443/21

Ein Mitarbeiter hat grundsätzlich das Recht, von der Arbeitgeberin eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet und ggf. auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten.

Wann hat der Betriebsrat Anspruch auf Auskunft?

Auskunftsanspruch des Betriebsrats

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.12.2019, Aktenzeichen 7 TaBV 46/19

Im Zeitpunkt der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs muss noch nicht feststehen, dass tatsächlich bestimmte allgemeine Aufgaben oder Beteiligungsrechte des Betriebsrats zur Wahrnehmung anstehen. Es reicht für den Auskunftsanspruch vielmehr aus, dass hierfür eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht.