Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang weiter

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2015, Aktenzeichen 1 AZR 763/13

Wird ein Betrieb im Rahmen eines Betriebsübergangs veräußert, gilt eine Gesamtbetriebsvereinbarung weiter, falls der von der Vereinbarung umfasste Geltungsbereich nicht bereits normativ geregelt ist.

Betriebsübergang bewerten

Bewertung eines Betriebsüberganges

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2015, Aktenzeichen 8 AZR 139/14

Für die Bewertung eines Betriebsüberganges sind immer die Gesamtumstände zu würdigen. Es muss eine wirtschaftliche Einheit bestehen, deren Identität beim Betriebsübergang gewahrt wurde.

Kündigungsschutzklage während Insolvenz

Kündigungsschutzklage gegen Insolvenzverwalter möglich

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 09.12.2014, Aktenzeichen 6 Sa 550/14

Findet nach der Kündigung ein Betriebsübergang statt, kann die Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter gerichtet werden, auch wenn der Betriebsübergang bereits vor der Klageerhebung stattgefunden hat. Der neue Inhaber muss das gekündigte Arbeitsverhältnis übernehmen und sich die Kündigungsschutzklage zurechnen lassen.

Tariflohn ist unverzichtbar

Verzicht auf Tariflohn ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2014, Aktenzeichen 4 AZR 317/12

Der tarifvertragliche Anspruch auf Lohnleistungen kann nicht durch einen einzelvertraglichen Verzicht aufgehoben werden. Der Verzicht ist selbst dann unwirksam, wenn er erst nach einem Betriebsübergang ausgesprochen wurde.

Unterrichtung bei Betriebsübergang

Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2013, Aktenzeichen 8 AZR 824/12

Betriebsangehörige müssen umfassend bei einem Betriebsübergang unterrichtet werden. Dazu gehört insbesondere die Information über die Identität der Erwerberin. Als erforderliche Daten gelten die Angabe zum Handelsregister, die Handelsregisternummer sowie die korrekte Bezeichnung der erwerbenden Firma. Die Identität der Erwerberin muss sich unmittelbar aus der Einsicht ins Handelsregister ergeben.

Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

Fortsetzung Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2013, Aktenzeichen 8 AZR 207/12

Ein Bewachungsauftrag wurde neu vergeben, jedoch die bisher verwendete Anlage zum Alarmmanagement weiterhin unverändert und ohne Unterbrechung bei der Auftraggeberin eingesetzt. Wegen der umfassenden Bedeutung der Sicherheitsanlage als wesentliches Betriebsmittel sieht das Bundesarbeitsgericht einen Betriebsübergang für die Neuvergabe des Bewachungsauftrages. Daraus resultiert ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis für den mit der Anlagenbetreuung beschäftigten Wartungstechniker.