Seminarkosten des Betriebsrats trägt die Arbeitgeberin

Seminarkosten Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2021, Aktenzeichen 7 ABR 27/20

Neben den eigentlichen Seminargebühren hat die Arbeitgeberin anlässlich einer nach § 37 Absatz 6 BetrVG erforderlichen Schulungsveranstaltung auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds zu tragen, denn die Arbeitgeberin hat die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen.

Mitbestimmungspflicht für betriebliche Lohngestaltung

Pflicht der Mitbestimmung des Betriebsrates für die betriebliche Lohngestaltung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 ABR 25/10

Eine bundesweit tätige Drogeriekette hat im Jahr 2000 einen Anerkennungstarifvertrag mit den Rechtsvorgängern der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Damit ist sie an die jeweils gültigen Tarifverträge für den Einzelhandel im Land Nordrhein-Westfalen gebunden.