Zustimmungsersetzung Betriebsrat bei Einstellung

Zustimmung des Betriebsrats zu einer Tätigkeit ohne Arbeitsplatz

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.06.2019, Aktenzeichen 1 ABR 5/18

Die für eine Einstellung erforderliche Eingliederung in die Betriebsorganisation erfordert weder, dass die geschuldeten Arbeiten auf dem Betriebsgelände verrichtet werden, noch setzt sie eine Mindestanwesenheitszeit im Betrieb voraus.

Überwachungsrecht des Betriebsrates – betriebliches Eingliederungsmanagement

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10

Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, genannt (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX), ist für Krankschreibungen, die länger als 6 Wochen währen, vorgesehen. Mit Hilfe des BEM soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Der Betriebsrat ist verpflichtet, den Arbeitgeber zu überwachen, ob er seiner Pflicht zum Eingliederungsmanagement nachkommt. Einer Zustimmung des Arbeitnehmers dazu bedarf es nicht.