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Gehälter

Betriebsrat darf Gehälter kontrollieren

27. März 2013 von Klaus Patzwaldt

Betriebsrat darf Gehaltslisten einsehen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2012, 16 TaBV 39/11

Dem Betriebsrat steht grundsätzlich das Recht zu, in Gehaltslisten Einsicht zu nehmen. Dieses Recht gilt selbst dann, wenn sich beinahe die Hälfte der Belegschaft gegen eine Einsichtnahme ausgesprochen hat.

Kategorien BLOG Schlagwörter Betriebsrat, Datenschutz, Gehälter, Gehaltslisten
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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