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leitender Angestellter

Kündigung ohne Abmahnung sozialwidrig

23. April 2015 von Klaus Patzwaldt

Sozialwidrige Kündigung eines leitenden Angestellten

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.12.2014, Aktenzeichen 6 Sa 582/14

Die betriebsbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten bedarf keiner Zustimmung des Betriebsrats. Die Kündigung ist jedoch sozial nicht gerechtfertigt, falls vorher keine Abmahnung erfolgt.

Kategorien BLOG Schlagwörter Abmahnung, leitender Angestellter, sozialwidrig
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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