Keine Abfindung bei nahender Rente
Keine Sozialplanleistungen für rentennahe Arbeitnehmer?
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2019, Aktenzeichen 1 ABR 54/17
Sozialplanleistungen können bei rentennahen Arbeitnehmern stärker an den tatsächlich eintretenden wirtschaftlichen Nachteilen, die durch den bevorstehenden Arbeitsplatzverlust und eine darauf zurückgehende Arbeitslosigkeit drohen, ausgerichtet werden. Die Betriebsparteien können Beschäftigte von den Leistungen des Sozialplans ausschließen, weil diese, ggf. nach Bezug von Arbeitslosengeld I, rentenberechtigt sind.