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Umsatzsteuer.

Beisitzer der Einigungsstelle – Vergütung plus Umsatzsteuer

3. Juli 2020 von Klaus Patzwaldt

Vergütung eines Beisitzers der Einigungsstelle

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2019, Aktenzeichen 7 ABR 15/18

Der Vergütungsanspruch eines umsatzsteuerpflichtigen Beisitzers einer Einigungsstelle umfasst auch die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer.

Kategorien BLOG Schlagwörter Beisitzer, Einigungsstelle, Einigungstelle, Umsatzsteuer., Vergütung
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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