Lohn für Briefzusteller sittenwidrig?
Mindestlohn für Briefzusteller
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 5 AZR 630/10
Drei teilzeitbeschäftigte Briefzusteller in einem privaten Zustellunternehmen verlangten eine Vergütung, die der Entlohnung von Angestellten der Deutschen Post AG in der Vergütungsgruppe 3 entspricht. Sie betrachteten ihre Entlohnung als sittenwidrig. Die Forderungen beziehen sich konkret auf den Zeitraum Anfang Januar bis Ende November 2009.