Kündigung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 21.09.2011, Aktenzeichen 8 Sa 109/11

Ein 57-jähriger Arbeitnehmer schloss mit seinem Arbeitgeber am 08. Dezember 2009 einen Arbeitsvertrag ab, der ausdrücklich Nachtschichten und Wechselschichten umfasste. Direkt nach Aufnahme der Tätigkeit als Frachtarbeiter in einem Frachtabfertigungsunternehmen am Frankfurter Flughafen legte der Arbeitnehmer zwei ärztliche Bescheinigungen vor, die rund 10 Jahre bzw. 5 Jahre vor Aufnahme der Tätigkeit ausgestellt wurden. Beide ärztlichen Bescheinigungen besagten, der Arbeitnehmer solle aus gesundheitlichen Gründen generell keine Nachtschichtarbeiten aufnehmen.

Überwachungsrecht des Betriebsrates – betriebliches Eingliederungsmanagement

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10

Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, genannt (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX), ist für Krankschreibungen, die länger als 6 Wochen währen, vorgesehen. Mit Hilfe des BEM soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Der Betriebsrat ist verpflichtet, den Arbeitgeber zu überwachen, ob er seiner Pflicht zum Eingliederungsmanagement nachkommt. Einer Zustimmung des Arbeitnehmers dazu bedarf es nicht.

 

Fehlendender Interessenausgleich mit Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 336/10

Ein Bodenlegerhelfer erhielt mit 10 anderen Beschäftigten eine betriebsbedingte Kündigung. Der Betriebsrat wurde benachrichtigt. Der Betriebsrat strebte einen Interessenausgleich an. Der Interessenausgleich wurde vom kündigenden Unternehmen nicht verhandelt. Der Bodenlegerhelfer klagte auf Nachteilsausgleich.

Begrenzter Kündigungsschutz für leitende Angestellte

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10

Leitende Angestellte genießen oftmals weniger Kündigungsschutz als ihre Mitarbeiter. Häufig ist jedoch unklar, wer als Führungskraft anzusehen ist. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) klärt, welche leitende Mitarbeiter tatsächlich als Führungskraft weniger Kündigungsschutz genießen.

Vergütung von Überstunden muss vereinbart sein

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.09.2011, 5 AZR 629/10

Ein Büroleiter war bei einer Versicherungsmaklerin tätig. Die Arbeitszeit wurde mit 40 Stunden wöchentlich, Montag bis Freitag, vereinbart. Neben dem vereinbarten Monatsbetrag von 3 000 Euro wurden Provisionen für abgeschlossene Versicherungsverträge, die unter Mitwirkung des Büroleiters entstanden, in einem separaten Vertrag vereinbart. Im Nachtrag zum Zusatzvertrag wurde geregelt, dass Außendiensttätigkeit nicht zur regulären Arbeitszeit gehört. Termine, die in die Arbeitszeit fallen, durften wahrgenommen werden, mussten aber mit der Arbeitszeit verrechnet und abgezogen werden. Angebote und Telefonate galten generell als Arbeitszeit.

Änderungskündigung zur Herabstufung gerechtfertigt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.2011, 2 AZR 451/10

Nach 13 Jahren leitender Tätigkeit bekam eine Schulleiterin die Bitte, in eine Änderung ihrer gehaltlichen Einstufung einzuwilligen. Sie sollte zukünftig geringer entlohnt werden. Die Zahl der Schüler hatte sich deutlich verringert. Der bisher angewandte Tarif sei für die Leitung eines Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern vorgesehen. Die Schulleiterin lehnte die Bitte ab.

Arbeitslosengeld – Anrechnung während Karenzzeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10.

Ein Arbeitnehmer unterlag ein Jahr nach der Kündigung dem Wettbewerbsverbot. Er durfte nach der Kündigung in keiner Weise tätig werden, die in direkter Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Eine vertragliche Klausel sah die Zahlung von 50% Ausgleichzahlung vor. Gleichzeitig wurde festgelegt, Einkünfte aus anderen Erwerbsquellen anzurechnen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zu entscheiden in welcher Höhe das Arbeitslosengeld anzurechnen ist.

Sexuelle Belästigung – Grund für fristlose Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9.6.2011, 2 AZR 323/10

Wiederholte sexuelle Bemerkungen, die eindeutig unerwünscht sind, gelten als sexuelle Belästigung. Ein Produktmanager und Einkäufer im Möbeleinzelhandel wurde wegen sexueller Belästigung fristlos gekündigt. In einem früheren Fall erhielt der Gekündigte bereits eine Abmahnung. Anlass war der Schlag auf das Gesäß einer Mitarbeiterin.

Pflegezeit darf nur einmal beansprucht werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. November 2011 – 9 AZR 348/10

Beschäftigte dürfen sich für die häusliche Pflege eines Angehörigen bis zu 6 Monate von ihrer Tätigkeit freistellen lassen. Diese Regelung gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Unabhängig von der tatsächlichen Länge der beanspruchten Pflegezeit ist es jedoch nicht zulässig, die Pflege auf mehrere Zeiträume zu stückeln. Die häusliche Pflege darf je Angehörigem nur einmal beansprucht werden. Das gilt selbst dann, wenn die genommene Pflegezeit die zulässige Höchstdauer unterschreitet.

Krankengeld – keine finanzielle Besserstellung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.08.2011, 5 AZR 227/10

Die Krankheit eines Beschäftigten währte 6 Wochen und 35 Tage. 6 Wochen lang gilt die gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, für den Lohnausgleich des erkrankten Mitarbeiters aufzukommen. Alle Zahlungen, die darüber hinaus gehen, basieren grundsätzlich auf arbeitsvertraglichen  Vereinbarungen oder auf Regelungen in Tarifverträgen. In diesem Fall gab es einen Manteltarifvertrag (MTV), der die Höhe der Krankenzulage nach Ablauf von 6 Wochen regelt. Für die Ermittlung der Krankenzulage war die Bruttovergütung der letzten 12 Monate vor der Krankheit abzüglich des – fiktiven – Krankengeldes, das der Beschäftigte bekommen würde, wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert wäre, zu berücksichtigen.