Mitbestimmungspflicht für betriebliche Lohngestaltung
Pflicht der Mitbestimmung des Betriebsrates für die betriebliche Lohngestaltung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 ABR 25/10
Eine bundesweit tätige Drogeriekette hat im Jahr 2000 einen Anerkennungstarifvertrag mit den Rechtsvorgängern der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Damit ist sie an die jeweils gültigen Tarifverträge für den Einzelhandel im Land Nordrhein-Westfalen gebunden.