Schwerbehinderte haben Sonderkündigungsschutz

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. September 2016, Aktenzeichen 2 AZR 700/15

Ein Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht selbst dann, wenn die Arbeitgeberin zum Kündigungszeitpunkt keine Kenntnis von der Schwerbehinderung hatte, beim Integrationsamt aber bereits ein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde.

Entspricht eine Freistellung von der Arbeit einer Weiterbeschäftigung?

Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016, Aktenzeichen 9 Sa 812/16

Wird eine Freistellung zur Vermeidung der Vollstreckung der Weiterbeschäftigung zwischen Arbeitgeberin und Mitarbeiter vereinbart, kann die Freistellung einer tatsächlich erfolgten Weiterbeschäftigung entsprechen.

Auflösung mit Abfindung nach Kündigungsschutzklage

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 13.01.2016, Aktenzeichen 28 Ca 3744/16

Wird ein Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Arbeitgeberin nicht aufgelöst, dem Arbeitnehmer ist jedoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar, so ist das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung einer angemessenen Abfindung aufzulösen.

Kündigungsschutz bei weniger als 10 Mitarbeiter im Betrieb

Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 10.03.2016, Aktenzeichen 2 Sa 58/15

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann in einem Betrieb mit in der Regel weniger als 10 Mitarbeiter Anwendung finden, wenn dieser Betrieb Teil eines Gemeinschaftsbetriebes ist. In einem Gemeinschaftsbetrieb liegt eine einheitliche Leitung der Einzelbetriebe vor, indem wesentliche Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten für die beteiligten Betriebe einheitlich geführt werden.

Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Verzicht auf Kündigungsschutzklage ohne angemessene Gegenleistung stellt unangemessene Benachteiligung dar

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2015, Aktenzeichen 2 AZR 347/11

Soll ein Arbeitnehmer auf eine mögliche Kündigungsschutzklage gegen die Arbeitgeberin verzichten, so ist dies nur mit einer angemessen kompensierenden Gegenleistung möglich, da sonst eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers entsteht.

Mehrere Kündigungen eine Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.12.2014, Aktenzeichen 2 AZR 163/14

Wird eine Kündigungsschutzklage fristgerecht eingereicht, umfasst der Antrag auf Kündigungsschutz weitere Kündigungen, die möglicherweise während der Kündigungsfrist folgen, und innerhalb der Frist oder mit ihrem Ablauf, Wirkung entfalten sollen. Die Arbeitgeberin muss davon ausgehen, dass die Kündigungsschutzklage zugleich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch andere Tatbestände bis zu dem in der Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin gerichtet ist.

Kündigungsschutzklage während Insolvenz

Kündigungsschutzklage gegen Insolvenzverwalter möglich

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 09.12.2014, Aktenzeichen 6 Sa 550/14

Findet nach der Kündigung ein Betriebsübergang statt, kann die Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter gerichtet werden, auch wenn der Betriebsübergang bereits vor der Klageerhebung stattgefunden hat. Der neue Inhaber muss das gekündigte Arbeitsverhältnis übernehmen und sich die Kündigungsschutzklage zurechnen lassen.

Frist für Kündigungsschutzklage ist geschützt

3-wöchige Frist für Kündigungsschutzklage darf nicht unterlaufen werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2014, Aktenzeichen 2 AZR 788/13

Zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage gilt eine gesetzlich geregelte Frist von 3 Wochen. Wird ein Arbeitnehmer damit überrascht, auf diese Frist ohne Gegenleistung zu verzichten, ist diese Regelung unwirksam.

Keine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen möglich

Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen unzulässig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen 2 AZR 295/12

Eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ist gegenüber einem ordentlich kündbaren Arbeitnehmer unzulässig.

Personenbedingte Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat nicht zwingend

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 583/12

Begeht ein Polizist außerdienstlich eine Straftat, muss diese Straftat nicht zwingend der Anlass für eine Kündigung sein. Unter Betrachtung der konkreten Umstände hat die Arbeitgeberin abzuwägen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und eine Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich erscheint.