Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung bei Kündigung

Kündigung basierend auf verdeckter Ermittlung unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juli 2017, Aktenzeichen 2 AZR 681/16

Die verdeckte Ermittlung mit einer Keylogger-Software am Arbeitsplatz verletzt das Grundrecht des Überwachten auf informelle Selbstbestimmung. Die so gewonnenen Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt?

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2017, Aktenzeichen 2 AZR 606/16

Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und die Arbeitgeberin sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss.

Sozialauswahl bei Kündigung

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Änderungskündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.2015, Aktenzeichen 2 AZR 164/14

Die im § 1 Absatz 3 Satz 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) genannten Sozialkriterien sind für die Sozialauswahl maßgebend, verfügen jedoch gegenseitig über keine Priorität. Die individuellen Unterschiede sind immer im Einzelfall abzuwägen.

Personenbedingte Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat nicht zwingend

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 583/12

Begeht ein Polizist außerdienstlich eine Straftat, muss diese Straftat nicht zwingend der Anlass für eine Kündigung sein. Unter Betrachtung der konkreten Umstände hat die Arbeitgeberin abzuwägen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und eine Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich erscheint.