Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung

Einstweilige Verfügung für tatsächliche Beschäftigung

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.02.2021, Aktenzeichen 12 SaGa 1/21

Steht ein Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, ist die Arbeitgeberin nicht nur zur Zahlung von Vergütung verpflichtet, sondern auch zur tatsächlichen Beschäftigung.

Ist ein Vermittlungshonorar bei Arbeitnehmerüberlassung gerechtfertigt?

Vermittlungshonorar bei Arbeitnehmerüberlassung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05. November 2020, Aktenzeichen III ZR 156/19

In einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag darf ein Vermittlungshonorar vereinbart werden, das maximal zwei Bruttomonatsgehälter nicht übersteigt und sich für jeden vollen Monat der Überlassung um ein Zwölftel reduziert.

Wann gilt andere Tätigkeit als Versetzung?

Kurzzeitige Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.2020, Aktenzeichen 1 ABR 21/19

Die kurzzeitige Zuweisung einer anderen Tätigkeit in einem anderen Arbeitsbereich gilt nur dann als Versetzung, falls zwingend erhebliche Änderungen der äußeren Arbeitsumstände vorliegen. Die Änderung muss objektiv bedeutsam und für den Arbeitnehmer gravierend sein.

Arbeitszeitguthaben – Keine einseitige Änderung tarfvertraglicher Regelungen

Zahlungsansprüche aus Arbeitszeitguthaben

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 22.01.2020, Aktenzeichen 6 Sa 1023/19

Vereinbarungen, die es dem Verleiher ermöglichen, in verleihfreien Zeiten das Arbeitszeitkonto uneingeschränkt und einseitig abzubauen, sind unwirksam.

Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung.

Gesamtbetriebsrat zuständig für einheitliche unternehmensweite Entlohnungsgrundsätze

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.08.2020, Aktenzeichen 1 TaBV 102/19

Im Fall eines mit allen Betrieben im Hinblick auf Struktur, Aufgaben und Tätigkeit gleichartigen und mit allen Betrieben an denselben Mantel- und Entgelttarifvertrag gebundenen Unternehmens, das die außertariflichen Angestellten unternehmenseinheitlich nach einer an die bindenden Tarifverträge anknüpfenden gleichartigen Vergütungsstruktur behandeln möchte, besteht die erforderliche sachliche Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung.

Betriebsratswahl – Herausgabe privater Adressen für Briefwahl

Postadressen für den Wahlvorstand

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 10.08.2020, Aktenzeichen 16 TaBVGa 75/20

Im Rahmen einer beabsichtigten Betriebsratswahl in Form einer Briefwahl ist die Arbeitgeberin verpflichtet, dem Wahlvorstand die privaten Adressen sämtlicher Arbeitnehmer des Betriebs bekannt zu geben. 

Vorsorglicher Urlaub bei fristloser Kündigung

Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2020, Aktenzeichen 9 AZR 612/19

Die Arbeitgeberin kann einen wirksamen Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass eine von ihr erklärte außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst. Sie muss in diesem Fall eindeutig zum Ausdruck bringen, der Arbeitnehmer werde zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub endgültig von der Arbeitspflicht befreit. Das Urlaubsentgelt ist entweder vor Antritt des Urlaubs zahlen oder dessen Zahlung vorbehaltlos zuzusagen.

Alternative Beschäftigungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Kündigung

Keine Leiharbeitnehmer für Dauervertretung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.09.2020, Aktenzeichen 5 Sa 14/20

Die Arbeitgeberin kann sich nicht auf den Sachgrund der Vertretung berufen, wenn die fortlaufende befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers den Schluss auf einen dauerhaften Bedarf an dessen Beschäftigung zulässt.

Abfindung aus Sozialplan

Anspruch auf Sozialplanabfindung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.09.2020, Aktenzeichen 7 Sa 818/18

Ein Anspruch auf Sozialplanabfindung kann selbst dann bestehen, wenn ein angemessenes Angebot zur Weiterbeschäftigung im Konzern abgelehnt wird. Insbesondere wenn die Arbeitgeberin das Weiterbeschäftigungsangebot nicht entsprechend der Betriebsvereinbarung in Form einer dreiseitigen Vereinbarung vorlegt.

Urlaub verfällt nur durch Aufforderung des Arbeitgebers

Befristung von tariflichem Urlaubsanspruch

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2020, Aktenzeichen 9 AZR 259/19

Die Befristung des Urlaubsanspruchs setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitgeber konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge trägt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Er muss den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt.