Vorsorglicher Urlaub bei fristloser Kündigung

Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2020, Aktenzeichen 9 AZR 612/19

Die Arbeitgeberin kann einen wirksamen Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass eine von ihr erklärte außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst. Sie muss in diesem Fall eindeutig zum Ausdruck bringen, der Arbeitnehmer werde zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub endgültig von der Arbeitspflicht befreit. Das Urlaubsentgelt ist entweder vor Antritt des Urlaubs zahlen oder dessen Zahlung vorbehaltlos zuzusagen.

Berechtigte fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.04.2019, Aktenzeichen 6 SA 444/18

Spricht ein Pilot eine fristlose Kündigung aus, ist diese gerechtfertigt, wenn die Arbeitgeberin gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten nicht strikt einhalten will. In diesem Fall wurde das Arbeitsverhältnis nicht aus einem Grund beendet, der von ihm zu vertreten wäre.

Kündigung in der Regel nur nach Abmahnung

Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht wirksam

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 05.05.2017, Aktenzeichen 14 Sa 608/16

Bevor eine außerordentliche oder ordentliche, fristgemäße Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung ausgesprochen wird, ist regelmäßig eine Abmahnung erforderlich. Bei Vertragspflichtverletzungen durch steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich anzunehmen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann.

Keine fristlose Kündigung für geringfügige Privattelefonate

Privattelefonate in geringem Umfang sind kein Grund für eine fristlose Kündigung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.01.2017, Aktenzeichen 5 TaBV 8/16

Privattelefonate sind nur dann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn ein exzessives Ausmaß erreicht wurde, das bei einem Zeitanteil von 15 bis 20% der Arbeitszeit liegt.

Außerordentliche Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016, Aktenzeichen 2 AZR 110/15

Eine außerordentliche Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Handelt es sich um eine Verdachtskündigung, muss der Verdacht dringend und auf konkrete Tatsachen gestützt sein.

Videoüberwachung einer kranken Mitarbeiterin – Persönlichkeitsrecht verletzt

Überwachung kranker Mitarbeiter kann Persönlichkeitsrecht verletzen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.Februar 2015, Aktenzeichen 8 AZR 1007/13

Wird ein Arbeitnehmer wegen Verdachts einer vorgetäuschten Krankheit durch einen von der Arbeitgeberin beauftragten Detektiv überwacht, ist das rechtswidrig, wenn der Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht.

Keine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund

Fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.20.2013, Aktenzeichen 2 AZR 1078/12

Basiert eine fristlose Kündigung nicht auf einem wichtigen Grund, ist sie unwirksam. Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund setzt voraus, dass eine massive Vertragsverletzung vorliegt, die es nicht erlaubt, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung beidseitiger Interessen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen.