Haustarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.06.2016, Aktenzeichen 4 AZR 805/14

Der Haustarifvertrag eines Unternehmens, das auf ein anderes Unternehmen verschmolzen wird, gilt beim bisher tariflosen aufnehmenden Unternehmen weiter.

Auflösung mit Abfindung nach Kündigungsschutzklage

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 13.01.2016, Aktenzeichen 28 Ca 3744/16

Wird ein Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Arbeitgeberin nicht aufgelöst, dem Arbeitnehmer ist jedoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar, so ist das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung einer angemessenen Abfindung aufzulösen.

Annahmeverzug – Vergütung bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2016, Aktenzeichen 5 AZR 853/15

Ein Arbeitnehmer kann die vereinbarte Vergütung verlangen, nachdem er seine Arbeitsleistung wörtlich angeboten hat und die Arbeitgeberin die Arbeitsleistung ablehnt oder eine erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt.

Restmandat des Betriebsrats zur Wahrnehmung von Beteiligungsrechten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.10.2016, Aktenzeichen 1 ABR 51/14

Das Restmandat des Betriebsrats entsteht mit dem Wegfall der betrieblichen Organisation durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung. Es ist kein Vollmandat und dient lediglich dazu, die mit der Änderung der betrieblichen Organisation einhergehenden Beteiligungsrechte wahrzunehmen.

Kein Kopftuchverbot in öffentlichen Kitas

Muslimische Kita-Erzieherin darf Kopftuch tragen

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.Oktober 2016, Aktenzeichen 1 BvR 354/11

Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gewährleistet den Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft die Freiheit, den Regeln ihres Glaubens gemäß einem religiösen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines Kopftuchs der Fall sein kann, wenn dies hinreichend plausibel begründet wird.

Mitbestimmung des Betriebsrats bei mehreren Tarifverträgen im Betrieb

Mitbestimmung bei Vergütungsordnung in tarifpluralem Betrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 15/14

Ist eine Arbeitgeberin an zwei oder mehr tarifliche Vergütungsordnungen mit unterschiedlichen Gewerkschaften gebunden, ist sie grundsätzlich verpflichtet, unter Beteiligung des Betriebsrats die Arbeitnehmer den Entgeltgruppen der jeweiligen betriebsverfassungsrechtlich geltenden Vergütungsordnung zuzuordnen.