Sozialauswahl bei Kündigung

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Änderungskündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.2015, Aktenzeichen 2 AZR 164/14

Die im § 1 Absatz 3 Satz 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) genannten Sozialkriterien sind für die Sozialauswahl maßgebend, verfügen jedoch gegenseitig über keine Priorität. Die individuellen Unterschiede sind immer im Einzelfall abzuwägen.

Kein Rechtsanwalt für betriebliches Eingliederungsmanagment

Betriebliches Eingliederungsmanagement ohne Rechtsanwalt

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 13.November 2014, Aktenzeichen 15 Sa 979/14

Für die Durchführung des Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren) § 84 Abs. 1 und Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch 9) besteht kein Anspruch auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

Frist für Kündigungsschutzklage ist geschützt

3-wöchige Frist für Kündigungsschutzklage darf nicht unterlaufen werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2014, Aktenzeichen 2 AZR 788/13

Zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage gilt eine gesetzlich geregelte Frist von 3 Wochen. Wird ein Arbeitnehmer damit überrascht, auf diese Frist ohne Gegenleistung zu verzichten, ist diese Regelung unwirksam.

Betriebsvereinbarung für Kurzarbeit

Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung für Kurzarbeit

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.11.2015, Aktenzeichen 4 Sa 1108/14

Eine Betriebsvereinbarung für Kurzarbeit ist nur dann wirksam wenn Beginn und Dauer der Kurzarbeit, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffenen Abteilungen sowie die Zeiträume des Arbeitsausfalls konkret geregelt sind.

Abmahnung vor Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2014, Aktenzeichen 1 AZR 434/13

Eine Kündigung, die auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruht, setzt eine Abmahnung voraus. Es ist davon auszugehen, dass bereits eine Abmahnung einen positiven Einfluss auf das Arbeitsverhältnis nach sich zieht und künftige Vertragstreue herbeiführt.

Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Bewerbungen

Mitbestimmungsrecht Betriebsrat bei Bewerbungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2014, Aktenzeichen ABR 10/13

Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, den Betriebsrat über sämtliche Einstellungen und Bewerbungen zu unterrichten. Es besteht eine Vorlage- und Auskunftspflicht nach § 99 Abs.1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).